Die Mitglieder des VZI anerkennen, die internationalen Bemühungen zur Sicherung und Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt. Die Legalität ihrer Praktiken ist satzungsmäßig verankert. Zur Optimierung der Wirksamkeit gesetzlicher Regelwerke werden folgende Grundsätze als Resolution erhoben: | |
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Vermehrung bedrohter Arten in Menschenobhut muß ein allgemein anerkanntes Element zeitgerechten Artenschutzes bleiben. |
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Der VZI lehnt Massenimporte jeglicher Vogelarten ab. Er verzichtet auf Wildfänge und bewahrt seine Gehege-Populationen artenrein und vital. |
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Der VZI ist gegen jederart Massenvermehrung und praktiziert eine artenreine Zucht mit artgerechter Haltung. |
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Arterhaltung und Artenreinheit haben höchste Priorität. Das Schauwesen ist nicht Selbstzweck, sondern erfüllt Bildungsaufgaben und Vergleichsmöglichkeiten |
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Der VZI distanziert sich von illegalen Machenschaften im Vogelhandel und sieht seine Grundsätze mitgetragen von 250.000 Mitgliedern des BDRG |
Schöppingen, den 31. Mai 1992 |